AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von mu digital für Webdesign, WordPress, SEO, WooCommerce, Website-Relaunch, technische Umsetzung und digitale Dienstleistungen.
Stand: 21.05.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von
mu digital
Inhaber: Muharrem Uzun
Kreuzstraße 1–3
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: info@mudigital.de
nachfolgend „mu digital“, „Auftragnehmer“ oder „Agentur“ genannt, gegenüber seinen Auftraggebern, nachfolgend „Auftraggeber“, „Kunde“ oder „Auftraggeberin“ genannt.
Hinweis zur B2B-Ausrichtung: Die Leistungen von mu digital richten sich ausschließlich an Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden grundsätzlich nicht geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung
- Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen mu digital und dem Auftraggeber über digitale Dienstleistungen, insbesondere Webdesign, Webentwicklung, WordPress, WooCommerce, Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing, Landingpages, technische Website-Reparaturen, Tracking, Beratung, Wartung, Pflege und sonstige digitale Leistungen.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden grundsätzlich nicht geschlossen.
- Der Auftraggeber bestätigt mit Anfrage, Angebotsannahme, Beauftragung, Anzahlung oder sonstigem Vertragsschluss, dass er als Unternehmer, Freiberufler, Selbstständiger, Gewerbetreibender, juristische Person oder sonstiger geschäftlich handelnder Auftraggeber handelt und die Leistungen für seine gewerbliche, selbstständige oder berufliche Tätigkeit beauftragt.
- mu digital darf grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftraggeber nicht als Verbraucher handelt, wenn der Auftraggeber unter einer Geschäftsbezeichnung, Firma, geschäftlichen E-Mail-Adresse, geschäftlichen Website, Praxis, Kanzlei, Agentur, Gewerbe, freiberuflichen Tätigkeit oder sonstigem beruflichen Außenauftritt anfragt oder beauftragt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, mu digital vor Vertragsschluss ausdrücklich in Textform darauf hinzuweisen, wenn er ausnahmsweise nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher handeln möchte. Ohne einen solchen Hinweis und ohne ausdrückliche Annahme durch mu digital kommt kein Verbrauchervertrag zustande.
- Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Auftraggeber entgegen seiner Angaben oder seines Auftretens als Verbraucher gehandelt hat, ist mu digital berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Klärung der rechtlichen Grundlage zu pausieren, eine angepasste Vertragsgrundlage zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
- Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, mu digital hat deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Die bloße Leistungserbringung, Kommunikation oder Rechnungsstellung stellt keine Zustimmung zu fremden Geschäftsbedingungen dar.
- Individuelle Vereinbarungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Projektvereinbarungen, E-Mails, Messenger-Nachrichten oder sonstigen schriftlichen bzw. elektronischen Absprachen gehen diesen AGB vor. Diese AGB gelten ergänzend.
- Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass mu digital erneut auf sie hinweisen muss, sofern der Auftraggeber bei einem früheren Vertrag auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte.
§ 2 Leistungsbereiche und Vertragsgegenstand
- mu digital erbringt je nach individueller Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen:
- Webdesign, UI-/UX-Konzeption und digitale Gestaltung,
- Webentwicklung, technische Umsetzung, Frontend- und CMS-Entwicklung,
- Erstellung von One-Pagern, Landingpages, Unternehmenswebsites, Mehrseiten-Websites, Angebotsseiten und Online-Shops,
- WordPress-, Elementor-, Divi-, Webflow-, Framer-, Onepage.io-, Next.js- und sonstige CMS- oder Websystem-Arbeiten,
- WooCommerce- und Shop-Arbeiten, Produktdarstellung, technische Shop-Konfiguration und Schnittstellenunterstützung,
- Nachbau, Relaunch, Migration, Übertragung, technische Umsetzung, Erweiterung oder Optimierung bestehender Websites,
- Website-Reparaturen, Fehlerbehebung, Bugfixing, Plugin-/Theme-Konfliktanalyse, Layoutkorrekturen, PageSpeed-Optimierung und technische Soforthilfe,
- Pflege, Wartung, Updates, technische Betreuung und Support von Websites,
- Suchmaschinenoptimierung, insbesondere technische SEO, Onpage-SEO, Content-Optimierung, Local SEO, interne Verlinkung, Struktur- und Performance-Optimierung,
- Google Business Profile, Google Ads, Meta Ads, Tracking, Tag-Management, Conversion-Optimierung und Reporting,
- Branding, Markenauftritt, visuelle Systeme, Website-Texte, Strukturberatung und digitale Strategie, sofern ausdrücklich vereinbart,
- Beratung, Analyse, Website-Checks, Projektplanung, Konzeptentwicklung und digitale Handlungsempfehlungen.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, Projektvereinbarung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung in Textform. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet.
- Je nach Leistungsart können werkvertragliche, dienstvertragliche oder gemischte Vertragselemente vorliegen. Bei werkvertraglichen Leistungen schuldet mu digital die Herstellung des vereinbarten Arbeitsergebnisses. Bei Beratungs-, SEO-, Ads-, Wartungs-, Support- oder sonstigen laufenden Leistungen schuldet mu digital grundsätzlich eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich als verbindliches Leistungsziel vereinbart wurde.
- Darstellungen auf Websites, in Portfolios, sozialen Medien, Präsentationen, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern unverbindliche Leistungsbeschreibungen.
§ 3 Angebote, Vertragsschluss und Kommunikation
- Angebote von mu digital sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Angebot kann eine Annahmefrist enthalten.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von mu digital in Textform annimmt, eine Anzahlung leistet, eine eindeutige Beauftragung erklärt, eine Auftragsbestätigung erfolgt oder mu digital auf Wunsch des Auftraggebers mit der Leistungserbringung beginnt.
- Textform umfasst insbesondere E-Mail, Messenger-Nachrichten, digitale Angebotsannahmen, Projektmanagement-Tools oder sonstige elektronische Kommunikation, sofern der Inhalt dauerhaft nachvollziehbar ist.
- Unentgeltliche Erstgespräche, kurze Einschätzungen oder unverbindliche Vorabinformationen begründen keinen Anspruch auf weitere kostenlose Beratung, Analyse, Konzepterstellung, Fehlerdiagnose, Projektplanung oder Umsetzung.
- Detaillierte Analysen, technische Prüfungen, Fehlerdiagnosen, Strategiegespräche, Konzeptentwicklungen, Lastenhefte, Projektpläne, Aufwandsschätzungen, Recherchen, Wettbewerbsanalysen oder schriftliche Handlungsempfehlungen sind vergütungspflichtig, sofern sie über eine kurze unverbindliche Ersteinschätzung hinausgehen oder ausdrücklich beauftragt werden.
- Kommunikation über E-Mail, Telefon, Video-Call, Messenger, Projektmanagement-Tool oder andere Kanäle ist zulässig. Vertragsrelevante Freigaben, Änderungswünsche und Entscheidungen sollen in Textform erfolgen, damit sie nachvollziehbar bleiben.
- Mehrere Kommunikationskanäle begründen keinen Anspruch auf ständige Erreichbarkeit. Reaktionszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 4 Leistungsumfang, Leistungsabgrenzung und Erfolgsausschluss
- Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist ausschließlich das, was ausdrücklich als enthaltene Leistung beschrieben ist. Allgemeine Erwartungen, nachträgliche Wünsche, Aussagen Dritter, branchenübliche Zusatzleistungen oder nicht dokumentierte Nebenabreden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Leistungen, Funktionen, Inhalte, Seiten, Datenmengen, Geräteoptimierungen, Plattformen, Schnittstellen, Designvarianten oder Ergebnisse, die nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind insbesondere folgende Leistungen nicht enthalten:
- rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, AGB, Widerrufsbelehrungen, Preisangaben oder sonstigen Rechtstexten,
- steuerliche Prüfung von Preisen, Rechnungen, Steuersätzen, Versandregeln, Shop-Konfigurationen oder Zahlungsabläufen,
- vollständige Texterstellung, Übersetzungen, SEO-Texte oder redaktionelle Betreuung,
- Lizenz-, Hosting-, Domain-, Plugin-, Theme-, Software-, Stockfoto-, Schrift-, Video-, API-, E-Mail-, Zahlungsanbieter- oder Werbekosten,
- umfangreiche Bildbearbeitung, Videobearbeitung, Produktfotografie, Retusche oder Medienproduktion,
- Datenmigrationen, Produktdatenpflege, Artikelpflege, Maschinenlisten, Kundendatenimporte oder Inhaltsübernahmen größeren Umfangs,
- Mehrsprachigkeit, individuelle Schnittstellen, individuelle Programmierung außerhalb der vereinbarten Funktionen,
- Tracking-Setups, Consent-Management, SEO-Strategien, PageSpeed-Optimierungen, Accessibility-/BFSG-/WCAG-Prüfungen,
- Schulungen, Dokumentationen, Anleitungen oder Support nach Projektabschluss,
- laufende Wartung, Monitoring, Sicherheitsprüfung, Backups oder Update-Service,
- Meetings, Calls, Workshops und Projektmanagement außerhalb der ausdrücklich vereinbarten Abstimmungen,
- Optimierung für nicht marktübliche Browser, Altgeräte, Sonderauflösungen, Sonderkonfigurationen oder stark veraltete Betriebssysteme.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird eine Website für aktuelle marktübliche Desktop- und Mobil-Browser umgesetzt. Eine pixelgenaue Darstellung auf allen Geräten, Browsern, Bildschirmgrößen, Betriebssystemen, Zoomstufen und Sonderkonfigurationen wird nicht geschuldet.
- Bei kreativen, gestalterischen und konzeptionellen Leistungen besteht ein angemessener Gestaltungsspielraum. Subjektive Geschmacksabweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung im Wesentlichen dem vereinbarten Briefing, der vereinbarten Zielrichtung und dem vertraglichen Zweck entspricht.
- mu digital schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl an Anfragen, Leads, Verkäufen, Rankings, Umsätzen, Bewerbungen, Klicks, Sichtbarkeitswerten, Conversion-Raten, PageSpeed-Scores oder sonstigen Erfolgskennzahlen, sofern solche Ergebnisse nicht ausdrücklich in Textform als verbindliches Leistungsziel vereinbart wurden.
- mu digital ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die rechtlich bedenklich, technisch unsicher, unseriös, irreführend, sittenwidrig, rechtsverletzend, plattformwidrig oder mit berechtigten Interessen von mu digital unvereinbar sind.
§ 5 Zusatzleistungen, Änderungswünsche und Mehraufwand
- Änderungswünsche, Erweiterungen, zusätzliche Unterseiten, zusätzliche Sektionen, neue Funktionen, neue Layoutvarianten, neue Designrichtungen, nachträgliche Strukturänderungen, erneute Umsetzungen bereits freigegebener Leistungen oder zusätzliche Abstimmungen gelten als Zusatzleistungen, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.
- Zusatzleistungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz oder nach gesondertem Angebot abgerechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Ausführung eine Freigabe in Textform einzuholen oder einen Kostenvorschuss zu verlangen.
- Sofern kein anderer Stundensatz vereinbart wurde, beträgt der Stundensatz für Zusatzleistungen, Änderungswünsche, technische Reparaturen, Abstimmungen, Meetings, Recherchen, Support und sonstige nicht im Festpreis enthaltene Arbeiten 75,00 EUR netto pro Stunde.
- Bei Stunden- oder Tagessätzen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich angefallenem Aufwand. Angefangene Viertelstunden können auf volle 15-Minuten-Einheiten aufgerundet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Wartezeiten, wiederholte Abstimmungen, zusätzliche Calls, Projektmanagement, Einarbeitung in Fremdsysteme, Sichtung ungeordneter Unterlagen, Sortierung von Inhalten, nachträgliche Rückfragen, Dokumentation, Kommunikation mit Dritten und Prüfung widersprüchlicher Angaben sind vergütungspflichtig, sofern sie über den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.
- Erkennt mu digital, dass eine gewünschte Änderung voraussichtlich zu erheblichem Mehraufwand führt, soll der Auftraggeber hierauf hingewiesen werden. Unterbleibt ein solcher Hinweis, entfällt der Vergütungsanspruch für objektiv erforderliche Zusatzleistungen jedoch nicht, soweit der Mehraufwand durch nachträgliche Änderungen, unvollständige Angaben, verspätete Mitwirkung oder widersprüchliches Feedback des Auftraggebers verursacht wurde.
- Priorisierte, kurzfristige oder außerhalb üblicher Geschäftszeiten gewünschte Leistungen können mit einem angemessenen Eil-, Wochenend-, Feiertags- oder Notfallzuschlag abgerechnet werden, sofern mu digital den Auftraggeber hierauf vorab hinweist oder die besondere Dringlichkeit vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wurde.
§ 6 Projektablauf, Termine, Priorisierung und höhere Gewalt
- Leistungsfristen, Projektpläne und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Unverbindliche Zeitangaben, Aufwandsschätzungen und geplante Zeitfenster dienen der Orientierung.
- Der Beginn und die Einhaltung von Fristen setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt, insbesondere Zugangsdaten, Inhalte, Freigaben, Informationen, Ansprechpartner und erforderliche Drittleistungen bereitstellt.
- Verzögerungen durch den Auftraggeber, dessen Endkunden, Drittanbieter, Hostinganbieter, Pluginanbieter, Zahlungsdienstleister, Plattformen oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von mu digital verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
- mu digital ist berechtigt, Arbeitsabläufe, technische Umsetzungsschritte und Priorisierung nach fachlichen Gesichtspunkten festzulegen, sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Ereignisse höherer Gewalt, Krankheit, technische Ausfälle, Strom- oder Internetausfälle, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle von Drittanbietern, Plattformänderungen, Sicherheitsvorfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen mu digital zu einer angemessenen Verschiebung der Leistung.
- Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugangsdaten, Inhalte, Logos, Bilder, Texte, Tabellen, Produktdaten, Maschinenlisten, Kundenvorgaben, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig, korrekt und in geeigneter Form zur Verfügung.
- Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten, Bildern, Logos, Marken, Schriften, Videos, Texten, Produktdaten und sonstigen Materialien verfügt.
- Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Rückmeldungen, Freigaben und Änderungswünsche dieses Ansprechpartners gelten als verbindlich.
- Feedback, Freigaben und Änderungswünsche sind gebündelt, eindeutig, widerspruchsfrei und umsetzbar zu übermitteln. Mehrfache Einzelrückmeldungen, wechselnde Ansprechpartner oder widersprüchliches Feedback können als zusätzlicher Abstimmungs- und Umsetzungsaufwand berechnet werden.
- Bei Agenturaufträgen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, Rückmeldungen seines Endkunden zu bündeln, zu prüfen und mu digital klar, widerspruchsfrei und umsetzbar zu übermitteln. Unsortierte, widersprüchliche oder mehrfach geänderte Endkundenwünsche können als Zusatzaufwand berechnet werden.
- Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige, fehlerhafte oder widersprüchliche Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist mu digital berechtigt, das Projekt zu pausieren, Zwischenrechnungen zu stellen, Fristen neu zu planen und erforderlichen Mehraufwand gesondert abzurechnen.
§ 8 Inhalte, Rechte, Rechtstexte, Compliance und Barrierefreiheit
- mu digital übernimmt keine rechtliche, steuerliche oder berufsrechtliche Prüfung von Websites, Texten, Bildern, Marken, Claims, Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, AGB, Widerrufsbelehrungen, Preisangaben, Pflichtinformationen, Tracking-Setups, Werbeaussagen, Produktangaben, Versandinformationen, Shop-Prozessen oder sonstigen rechtlich relevanten Inhalten.
- Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, seines Geschäftsmodells, seiner Angebote und seines Außenauftritts sowie für die Einhaltung von Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Telemedienrecht, Preisangabenrecht, Barrierefreiheitsrecht, branchenspezifischen Pflichten und sonstigen gesetzlichen Anforderungen.
- Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Bilder, Logos, Schriften, Videos, Texte, Produktdaten und sonstige Materialien werden von mu digital nicht auf Rechte Dritter geprüft.
- Cookie-Banner, Tracking, Consent-Management, Google Analytics, Meta Pixel, Google Ads Tracking, Conversion-Tracking, Newsletter-Tools oder sonstige Marketing-Technologien werden nur technisch nach Vorgabe oder gesonderter Vereinbarung eingerichtet. Die rechtliche Zulässigkeit, konkrete Ausgestaltung, Einwilligungstexte, Datenschutzhinweise und Dokumentationspflichten sind vom Auftraggeber zu prüfen oder prüfen zu lassen.
- Barrierefreiheit nach BFSG, WCAG, EN 301 549, BITV oder vergleichbaren Standards ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Allgemeine responsiv gestaltete oder nutzerfreundliche Umsetzung stellt keine rechtliche Zusicherung vollständiger Barrierefreiheit dar.
- Rechtstexte, Datenschutzgeneratoren, Mustertexte, Cookie-Banner, Shop-Rechtstexte oder Compliance-Hinweise können auf Wunsch technisch eingebunden werden. Eine inhaltliche Rechtsprüfung oder Rechtsberatung erfolgt nicht.
- Der Auftraggeber stellt mu digital von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Vorgaben, Freigaben, Materialien, Rechtsverletzungen, Datenschutzverstößen, Wettbewerbsverstößen, Lizenzverstößen oder Pflichtverletzungen resultieren. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 9 WordPress, CMS, WooCommerce, Shops und externe Systeme
- Bei Arbeiten an WordPress, Elementor, WooCommerce, Webflow, Framer, Onepage.io, Shopify, externen Themes, Plugins, Pagebuildern, Shop-Systemen, Newsletter-Tools oder sonstigen Dritt- und Fremdsystemen schuldet mu digital eine fachgerechte Tätigkeit im vereinbarten Umfang, jedoch keine dauerhafte Funktionsgarantie für fremde Software, Plattformen oder Schnittstellen.
- Der Auftraggeber ist für Produktdaten, Preise, Steuersätze, Versandkosten, Lieferzeiten, Grundpreise, Pflichtinformationen, Widerrufsbelehrungen, Zahlungsarten, rechtliche Shop-Texte und sonstige rechtlich oder steuerlich relevante Angaben selbst verantwortlich.
- Die technische Einrichtung von Zahlungsdienstleistern, Versandlösungen, Newsletter-Tools, CRM-Systemen, Buchhaltungstools, Cookie-Tools oder sonstigen Schnittstellen erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Zugänge und Informationen.
- mu digital haftet nicht für Änderungen, Ausfälle, Sperrungen, Preisänderungen, API-Änderungen, Richtlinienänderungen oder Funktionsänderungen externer Systeme, soweit diese nicht von mu digital zu vertreten sind.
- Bei Shop-, Zahlungs- oder Schnittstellenprojekten ist der Auftraggeber verpflichtet, Testbestellungen, Zahlungsabläufe, E-Mails, Rechnungen, Steuerangaben, Versandregeln und Pflichtinformationen vor Livegang eigenständig zu prüfen oder fachkundig prüfen zu lassen.
- Eine Pflicht zur laufenden Pflege, Aktualisierung, Sicherheitsprüfung, Fehlerbehebung oder Überwachung von WordPress-, CMS-, Shop- oder Drittanbieter-Systemen besteht nur bei ausdrücklicher Wartungs- oder Betreuungsvereinbarung.
§ 10 Website-Reparaturen, technische Fehlerbehebung und Backups
- Bei Reparatur-, Fehlerbehebungs-, Analyse- und Supportleistungen an bestehenden Websites, Servern, Themes, Plugins, CMS-Systemen, Shops, Datenbanken oder sonstigen Fremdsystemen schuldet mu digital eine fachgerechte Analyse und Bearbeitung, jedoch nicht zwingend die vollständige Beseitigung jedes Fehlers, wenn die Ursache außerhalb des Einflussbereichs von mu digital liegt oder eine vollständige Behebung technisch oder wirtschaftlich unverhältnismäßig wäre.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn technischer Eingriffe vollständige und aktuelle Backups der betroffenen Website, Datenbank, Dateien und Systeme bereitzustellen oder mu digital ausdrücklich mit der Erstellung eines Backups zu beauftragen. Wird kein Backup bereitgestellt und kein Backup beauftragt, erfolgen Eingriffe auf Risiko des Auftraggebers, soweit mu digital nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
- mu digital haftet nicht für Schäden, Störungen oder Datenverluste, die durch bereits bestehende Fehler, veraltete Systeme, unsichere Plugins, fehlerhafte Updates, mangelhafte Serverkonfigurationen, Malware, unzureichende Backups, Eingriffe Dritter, fehlende Lizenzen oder unvollständige Zugangsdaten verursacht werden.
- Bei bestehenden Websites kann nicht garantiert werden, dass einzelne Reparaturen ohne Auswirkungen auf andere Bereiche möglich sind. mu digital wendet angemessene Sorgfalt an, übernimmt jedoch keine Verantwortung für Altlasten, nicht dokumentierte Anpassungen, veraltete Programmierung oder Konflikte zwischen Drittkomponenten.
- Wird während einer Reparatur deutlich, dass der ursprünglich angenommene Aufwand überschritten wird, ist mu digital berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und eine neue Aufwandsschätzung, Freigabe oder Teilzahlung einzuholen.
- Soforthilfe, Notfallhilfe oder kurzfristige Fehlerbehebung bedeutet nicht, dass ein bestimmter Fehler innerhalb einer bestimmten Zeit vollständig behoben werden kann. Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 11 Hosting, Domains, Drittanbieter, Lizenzen und Accounts
- Drittleistungen wie Hosting, Domains, Themes, Plugins, Stockmaterial, Schriftlizenzen, externe Software, Premium-Tools, KI-Tools, Werbebudgets, Tracking-Tools, Newsletter-Tools, Zahlungsanbieter, API-Kosten oder sonstige Fremdkosten sind nur dann im Leistungsumfang enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot genannt ist. Andernfalls sind diese vom Auftraggeber selbst zu beschaffen oder werden gesondert berechnet.
- Werden externe Dienste, Hostinganbieter, Domainanbieter, Plugins, Themes, Schriften, Zahlungsanbieter, Analysewerkzeuge oder sonstige Drittanbieter eingesetzt, gelten zusätzlich deren Bedingungen, Lizenzbestimmungen, Datenschutzregelungen, technischen Voraussetzungen und Preisregelungen.
- Der Auftraggeber trägt Kosten, Lizenzen, Verlängerungen, Abonnements, Gebühren, Werbebudgets und technische Voraussetzungen solcher Dienste, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- mu digital ist nicht verantwortlich für Verfügbarkeit, Sicherheit, Performance, Support, Preisänderungen, Vertragsbedingungen, Ausfälle, Datenverluste, Sperrungen, Kündigungen oder Funktionsänderungen von Drittanbietern, soweit diese nicht von mu digital zu vertreten sind.
- Sofern mu digital im Auftrag des Auftraggebers Accounts, Domains, Hostingpakete, Tools oder Lizenzen anlegt oder verwaltet, bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die dafür erforderlichen Informationen, Zahlungsdaten, Freigaben und rechtlichen Voraussetzungen bereitzustellen.
- Die Übergabe oder Übertragung von Domains, Hostingzugängen, Projektdateien oder Accounts kann von der vollständigen Zahlung offener Forderungen abhängig gemacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Projektabschluss Passwörter zu ändern, Zugänge zu prüfen, nicht benötigte Benutzer zu entfernen und eigene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, sofern kein laufender Wartungs- oder Betreuungsvertrag besteht.
§ 12 SEO, Local SEO, Google Business Profile, Ads, Tracking und Performance
- Bei SEO-, Local-SEO-, Google-Business-Profile-, Ads-, Tracking-, Performance- oder Marketing-Leistungen schuldet mu digital eine fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen, jedoch keinen bestimmten Ranking-, Reichweiten-, Umsatz-, Lead-, Anfrage-, Sichtbarkeits- oder Conversion-Erfolg.
- Suchmaschinenrankings, lokale Sichtbarkeit, Indexierung, Werbekosten, Klickpreise, Anzeigenfreigaben, Kontosperrungen, Rezensionen, Reichweiten, Algorithmen, Plattformrichtlinien und Conversion-Raten hängen von zahlreichen externen Faktoren ab und können von mu digital nicht garantiert werden.
- mu digital haftet nicht für Änderungen, Sperrungen, Ablehnungen, Richtlinienänderungen, Algorithmusänderungen, Preisänderungen oder Funktionsänderungen durch Google, Meta, Suchmaschinen, Hostinganbieter, CMS-Anbieter, Pluginanbieter, Bewertungsplattformen, Branchenverzeichnisse oder sonstige Drittplattformen.
- PageSpeed-, Core-Web-Vitals-, Lighthouse-, SEO-Score-, Ladezeit-, Barrierefreiheits- oder sonstige technische Zielwerte sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als verbindliches Leistungsziel vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um Optimierungsziele ohne Erfolgsgarantie.
- Der Auftraggeber ist für Werbebudgets, Plattformzugänge, Zahlungsdaten, Kontofreigaben, Unternehmensdaten, Bewertungsmanagement, Branchenangaben und die Einhaltung der jeweiligen Plattformrichtlinien verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Branchenbucheinträge, lokale Profile und Backlinks können von der Prüfung, Freigabe und Bearbeitungsdauer externer Plattformen abhängen. mu digital schuldet nur die vereinbarte Vorbereitung, Einreichung oder Unterstützung, nicht zwingend die dauerhafte Veröffentlichung oder Annahme durch Dritte.
§ 13 Laufende Betreuung, Wartung, Updates und Support
- Wartungs-, Pflege-, Update-, Sicherheits-, Backup-, Monitoring-, Reporting- oder Supportleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Ohne gesonderten Wartungs- oder Betreuungsvertrag besteht nach Abnahme oder Abschluss der vereinbarten Leistung keine Pflicht zur Überwachung, Aktualisierung, Fehlerbehebung, Sicherheitsprüfung, Wiederherstellung, Datensicherung oder Weiterentwicklung der Website.
- Nimmt der Auftraggeber, dessen Endkunde oder ein Dritter nach Abnahme Änderungen an Website, Server, Hosting, Themes, Plugins, Code, Inhalten, Accounts oder Einstellungen vor, haftet mu digital nicht für daraus entstehende Fehler, Darstellungsprobleme, Sicherheitsrisiken, Datenverluste oder Funktionsstörungen.
- Updates von CMS, Themes, Plugins, Servern, Browsern oder Drittsoftware können zu Funktionsstörungen führen. Solche Störungen gelten nicht als Mangel der ursprünglichen Leistung, sofern sie durch spätere Updates, Drittanbieteränderungen oder Fremdeingriffe verursacht wurden.
- Laufende Supportkontingente verfallen am Ende des vereinbarten Zeitraums, sofern nicht ausdrücklich eine Übertragung vereinbart wurde. Nicht genutzte Kapazitäten werden nicht erstattet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 14 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Anzahlung und Zahlungsverzug
- Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der sonstigen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Projektaufträgen eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung fällig. Die restliche Vergütung ist spätestens bei Bereitstellung zur Abnahme fällig.
- Bei kleineren Reparatur-, Support-, Analyse- oder Soforthilfeleistungen kann mu digital Vorkasse, Abschlagszahlung oder vollständige Zahlung unmittelbar nach Leistungserbringung verlangen.
- Bei längerfristigen Projekten ist mu digital berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt, nach Zeitabschnitten oder nach erbrachten Teilleistungen zu verlangen.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
- Ein Livegang, eine Übergabe finaler Dateien, eine Migration auf die Live-Domain, eine Weitergabe an den Endkunden, eine Freischaltung produktiver Nutzungsrechte oder eine Übertragung von Domains, Accounts oder Dateien ist erst nach vollständiger Zahlung geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug ist mu digital berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten sowie die gesetzliche Verzugspauschale geltend zu machen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist mu digital berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten von mu digital.
- mu digital ist berechtigt, noch nicht vollständig bezahlte Leistungen, insbesondere Websites, Entwürfe, Designs, Zugangsdaten, Dateien, Quellcodes, Exportdateien oder sonstige Arbeitsergebnisse, bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
- Erfolgt die Leistungserbringung auf Systemen, Hostingpaketen, Accounts, Staging-Umgebungen oder Tools von mu digital, ist mu digital bei Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung berechtigt, den Zugang zu diesen Leistungen vorübergehend zu sperren oder deren weitere Bereitstellung zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mu digital anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 15 Abnahme und Teilabnahme
- Werkleistungen, insbesondere Websites, Landingpages, Relaunches, technische Umsetzungen, Designleistungen und abgrenzbare Projektbestandteile, sind nach Fertigstellung abzunehmen.
- mu digital stellt die Leistung zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von fünf Werktagen zu prüfen und entweder die Abnahme zu erklären oder konkrete, nachvollziehbare und wesentliche Mängel in Textform zu benennen.
- Erfolgt innerhalb der Prüfungsfrist weder eine Abnahme noch eine konkrete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, sofern mu digital den Auftraggeber bei Bereitstellung der Leistung auf diese Folge hingewiesen hat.
- Unwesentliche Abweichungen, subjektive Geschmacksfragen, Änderungswünsche oder Erweiterungswünsche berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- mu digital ist berechtigt, abgrenzbare Teilleistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Abgenommene Teilleistungen gelten als vertragsgemäß erbracht, soweit keine verdeckten Mängel vorliegen.
- Mit Abnahme geht die Verantwortung für Betrieb, Inhalte, Pflege, Nutzung, Sicherheit, Datensicherung und weitere Änderungen auf den Auftraggeber über, sofern kein gesonderter Wartungs- oder Betreuungsvertrag besteht.
- Nutzt der Auftraggeber die Leistung produktiv, gibt er sie an seinen Endkunden weiter, veröffentlicht er sie oder lässt er sie durch Dritte nutzen, gilt dies als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel vorbehalten wurden.
§ 16 Mängelrechte und Nacherfüllung
- Bei berechtigten Mängeln hat mu digital zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat mu digital hierfür eine angemessene Frist und erforderliche Zugänge einzuräumen.
- Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Leistung wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit oder dem vereinbarten Leistungsumfang abweicht. Subjektive Geschmacksfragen, nachträgliche Änderungswünsche oder Abweichungen von nicht vereinbarten Vorstellungen stellen keinen Mangel dar.
- Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung in Textform und nachvollziehbar zu beschreiben. Der Auftraggeber soll Screenshots, Links, Zugangsinformationen, Browser-/Geräteangaben und eine Beschreibung der konkreten Fehlersituation bereitstellen.
- Veränderungen der Leistung durch den Auftraggeber, dessen Endkunden oder Dritte schließen Mängelansprüche aus, soweit die Veränderung für den geltend gemachten Mangel ursächlich oder mitursächlich ist.
- Mängelansprüche bestehen nicht für Fehler, die durch Drittsoftware, Hosting, Plugins, Themes, Updates, externe Schnittstellen, unsachgemäße Nutzung, fehlende Mitwirkung, fehlerhafte Inhalte, Malware, fehlende Lizenzen oder Eingriffe Dritter verursacht werden.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Auftraggeber unzumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zu.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, eingreifen.
§ 17 Nutzungsrechte, Quellcode, Vorlagen, KI-Tools und Eigentumsvorbehalt
- Der Auftraggeber erhält an den von mu digital individuell erstellten Arbeitsergebnissen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarten Nutzungsrechte.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für den vertraglich vereinbarten Zweck.
- Bei Agenturaufträgen ist der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung berechtigt, die für das konkrete Projekt erforderlichen Nutzungsrechte an seinen Endkunden weiterzugeben oder diesem die Nutzung der Arbeitsergebnisse im Rahmen des konkreten Projekts zu gestatten.
- Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Wiederverwendung, Mehrfachverwertung, Unterlizenzierung, Veräußerung, Nutzung für andere Kunden, Nutzung als Template, Nutzung in Baukastensystemen, Nutzung in Schulungen oder Nutzung für weitere Projekte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von mu digital zulässig.
- Vor vollständiger Zahlung ist jede Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe an Endkunden, Liveschaltung, Vervielfältigung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse nur widerruflich und ausschließlich zu Prüf- und Abstimmungszwecken gestattet.
- Bereits vor Projektbeginn vorhandene Vorlagen, Layouts, Code-Bausteine, CSS-/JS-Snippets, Frameworks, Komponenten, Designsysteme, Prozesse, Checklisten, Tools, Automationen, Prompts, Arbeitsmethoden, Know-how und sonstige Arbeitshilfen von mu digital bleiben Eigentum bzw. geistiges Eigentum von mu digital. Der Auftraggeber erhält daran nur die zur Nutzung des konkreten Projekts erforderlichen Nutzungsrechte.
- Rohdaten, offene Arbeitsdateien, Quelldateien, nicht ausgewählte Entwürfe, interne Dokumentationen, Konzepte, Prompts, Kalkulationen, Projektdateien, Zwischenstände und Zwischenergebnisse sind nur herauszugeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vergütet wurde.
- mu digital darf zur Leistungserbringung geeignete technische Hilfsmittel, Entwicklungswerkzeuge, Automatisierungen, KI-gestützte Werkzeuge, Analyse-Tools und sonstige digitale Hilfsmittel einsetzen, soweit berechtigte Interessen des Auftraggebers gewahrt bleiben und keine entgegenstehende Vereinbarung besteht.
- KI-gestützte Inhalte, Entwürfe, Texte, Codes, Konzepte oder Analysen können technische, fachliche oder rechtliche Ungenauigkeiten enthalten und bedürfen einer Prüfung. Eine Garantie für rechtliche, steuerliche, medizinische, sicherheitskritische oder branchenspezifische Richtigkeit wird nicht übernommen.
- An Drittmaterialien, Themes, Plugins, Schriften, Stockmedien, Software, Bibliotheken und sonstigen Fremdleistungen werden nur die Rechte eingeräumt, die nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters eingeräumt werden können. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung dieser Lizenzbedingungen verantwortlich, soweit die Drittleistungen in seinem Namen, auf seine Rechnung oder für sein Projekt genutzt werden.
§ 18 Referenznennung, Footer-Hinweis und White-Label
- mu digital darf abgeschlossene Projekte, Arbeitsergebnisse und Mitwirkungen grundsätzlich zu Eigenwerbe-, Angebots-, Portfolio-, Präsentations- und Referenzzwecken nutzen, insbesondere durch Nennung des Projekts, Darstellung von Screenshots, Beschreibung der erbrachten Leistungen sowie Verwendung von Namen, Logos und öffentlich sichtbaren Website-Ausschnitten, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers oder dessen Endkunden entgegenstehen.
- Bei Agenturprojekten darf mu digital die eigene Mitwirkung als Referenz nennen, sofern dadurch nicht der unzutreffende Eindruck entsteht, mu digital sei alleiniger Vertragspartner des Endkunden gewesen. Zulässig sind zutreffende Beschreibungen wie „Umsetzung im Auftrag einer Partneragentur“, „technische WordPress-Umsetzung“, „White-Label-Webentwicklung“, „Frontend-/CMS-Umsetzung“ oder vergleichbar.
- Wird ein Projekt ausdrücklich als White-Label-Projekt, vertraulich oder nicht öffentlich beauftragt, darf mu digital das Projekt öffentlich nur anonymisiert oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers als Referenz nutzen. Zulässig bleibt eine interne oder nicht öffentliche Nutzung in Angeboten, Verkaufsgesprächen oder Präsentationen gegenüber potenziellen Geschäftskunden, soweit keine Geschäftsgeheimnisse, vertraulichen Informationen, Zugangsdaten, nicht öffentliche Daten oder internen Konditionen offengelegt werden.
- Wünscht der Auftraggeber einen vollständigen Ausschluss jeglicher Referenznutzung, insbesondere auch anonymisierter oder nicht öffentlicher Nutzung, muss dies vor Auftragserteilung ausdrücklich in Textform vereinbart werden. mu digital ist berechtigt, für einen vollständigen Ausschluss der Referenznutzung einen angemessenen Aufpreis zu verlangen oder den Auftrag abzulehnen.
- Soweit rechtlich zulässig und sofern kein White-Label-Projekt oder keine abweichende Vereinbarung vorliegt, ist mu digital berechtigt, bei von mu digital erstellten Websites einen dezenten Urheber- oder Anbieterhinweis wie „Website by mu digital“ oder eine vergleichbare Anbieterkennzeichnung im Footer oder Quelltext zu platzieren. Eine Entfernung oder Unterlassung eines solchen Hinweises bedarf einer vorherigen Vereinbarung.
- Bei ausdrücklich vereinbarten White-Label-Projekten erfolgt keine sichtbare Urheber- oder Anbieterkennzeichnung gegenüber dem Endkunden, sofern dies vom Auftraggeber vor Projektbeginn verlangt wurde.
§ 19 Agenturaufträge, Endkunden und Freistellung
- Beauftragt eine Agentur, ein Vermittler, ein Projektmanager oder ein sonstiger Dienstleister mu digital mit Leistungen für einen eigenen Endkunden, ist ausschließlich der beauftragende Auftraggeber Vertragspartner von mu digital. Der Endkunde wird nicht Vertragspartner von mu digital, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- Ansprüche, Weisungen, Freigaben, Änderungswünsche und Zahlungsverpflichtungen bestehen ausschließlich zwischen mu digital und dem Auftraggeber.
- mu digital ist nicht verpflichtet, Weisungen, Änderungswünsche oder Freigaben des Endkunden direkt entgegenzunehmen oder umzusetzen. Maßgeblich sind ausschließlich die vom Auftraggeber übermittelten und bestätigten Anforderungen.
- Eine direkte Kommunikation mit dem Endkunden des Auftraggebers erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder vom Auftraggeber freigegeben wurde. Erfolgt eine direkte Kommunikation, bleibt der Auftraggeber dennoch alleiniger Vertragspartner und zahlungspflichtig.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er gegenüber seinem Endkunden zur Beauftragung, Weitergabe, Freigabe und Nutzung der von mu digital erbrachten Leistungen berechtigt ist.
- Der Auftraggeber stellt mu digital von Ansprüchen seines Endkunden oder sonstiger Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Vorgaben, Freigaben, Rechtsverhältnissen, Zusagen gegenüber dem Endkunden oder Pflichtverletzungen des Auftraggebers beruhen.
§ 20 Vertraulichkeit, Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Projektinformationen, Preise, Strategien, Kundendaten, interne Abläufe und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
- Bei Agentur- und White-Label-Projekten umfasst die Vertraulichkeit insbesondere Informationen über Endkunden, Kalkulationen, Margen, Projektabläufe, Leistungsbeziehungen und interne Kommunikation.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt wurden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
- mu digital verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
- Soweit mu digital im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Parteien bei Bedarf einen gesonderten Vertrag über Auftragsverarbeitung abschließen.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung personenbezogener Daten an mu digital berechtigt ist und erforderliche Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt.
- Zugangsdaten, Kundendaten und sonstige sensible Informationen sind vom Auftraggeber sicher zu übermitteln. mu digital ist berechtigt, unsicher übermittelte Zugangsdaten abzulehnen und eine sicherere Übermittlung zu verlangen.
§ 21 Haftung
- mu digital haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet mu digital nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- mu digital haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen oder Folgeschäden, soweit diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
- Für Datenverluste haftet mu digital nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
- Die Haftung für Drittanbieter, Hostinganbieter, Plattformen, Plugins, Themes, externe Software, KI-Tools, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Zahlungsanbieter und sonstige fremde Dienste ist ausgeschlossen, soweit mu digital deren Verhalten nicht zu vertreten hat.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Subunternehmern, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern von mu digital.
- Eine etwaige Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 22 Projektpause, Stornierung, Kündigung und laufende Verträge
- Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere durch fehlende Inhalte, fehlende Zugangsdaten, ausbleibende Freigaben, widersprüchliches Feedback oder verspätete Rückmeldungen, ist mu digital berechtigt, das Projekt zu pausieren und den bis dahin erbrachten Aufwand abzurechnen.
- Verzögert sich ein Projekt um mehr als drei Wochen aus Gründen des Auftraggebers, kann mu digital eine Zwischenrechnung stellen und für die Wiederaufnahme des Projekts eine neue Terminplanung sowie eine angemessene Zusatzvergütung verlangen, sofern durch die Unterbrechung zusätzlicher Aufwand entsteht.
- Bricht der Auftraggeber ein Projekt nach Auftragserteilung ab oder kündigt er ohne wichtigen Grund, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten Kapazitäten und entstandenen Aufwände zu vergüten. Bereits fällige Anzahlungen werden hierauf angerechnet.
- Bei Festpreisprojekten kann mu digital im Falle eines vom Auftraggeber veranlassten Projektabbruchs die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für mu digital liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung nicht zahlt, erforderliche Mitwirkung dauerhaft verweigert, rechtswidrige Inhalte verlangt, gegen Vertraulichkeitspflichten verstößt oder die Zusammenarbeit unzumutbar macht.
- Laufende Verträge, insbesondere Wartungs-, SEO-, Ads-, Reporting-, Beratungs- oder Betreuungsverträge, haben die individuell vereinbarte Laufzeit.
- Sofern keine Laufzeit vereinbart wurde, laufen wiederkehrende Leistungen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt wird, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
- Vergütungen für laufende Leistungen sind monatlich im Voraus fällig, sofern nicht anders vereinbart.
§ 23 Selbstständigkeit des Auftragnehmers
- mu digital erbringt seine Leistungen selbstständig und eigenverantwortlich.
- mu digital ist in der Wahl von Arbeitsort, Arbeitszeit und Arbeitsweise frei, soweit projektbezogene Abstimmungen, technische Erfordernisse oder vereinbarte Termine nichts anderes erfordern.
- Durch die Zusammenarbeit wird kein Arbeitsverhältnis, kein Gesellschaftsverhältnis und keine arbeitnehmerähnliche Stellung begründet.
- mu digital ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein, sofern keine ausdrücklich vereinbarten Vertraulichkeits- oder Wettbewerbsbeschränkungen entgegenstehen.
§ 24 Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort für alle Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von mu digital.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von mu digital. mu digital bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
