Welche Rolle übernimmt mu digital nach einer Bewilligung?
mu digital ordnet den technischen Scope ein, formuliert Arbeitspakete und ein individuelles Angebot und kann den vereinbarten technischen Umfang nach zulässigem Start umsetzen, testen, abnehmen und dokumentieren. Förder-, Rechts- und Steuerberatung gehören nicht dazu.
Welche Unterlagen werden für die technische Ersteinschätzung benötigt?
Hilfreich sind die relevanten technischen Passagen aus Bescheid, Projektbeschreibung und Angebot sowie der aktuelle Systemstand. Im Erstkontakt reichen eine knappe, nicht vertrauliche Beschreibung und die betroffenen Systeme. Sensible Dokumente werden erst danach über einen geeigneten sicheren Weg abgestimmt.
Prüft mu digital, ob mein Vorhaben förderfähig ist?
Nein. Förderfähigkeit, Antrag, beihilferechtliche Einordnung und Anerkennung beurteilen die zuständigen Stellen beziehungsweise qualifizierte Beratende. mu digital prüft ausschließlich, ob ein technischer Scope verständlich, realistisch und umsetzbar beschrieben ist.
Kann ein bereits bewilligter Leistungsumfang noch geändert werden?
Technischer Änderungsbedarf wird transparent dokumentiert. Ob und wie eine Änderung förderrechtlich zulässig ist, muss das Unternehmen mit der zuständigen Stelle klären. mu digital deutet nicht bewilligte Leistungen nicht eigenständig um.
Wie werden Arbeitspakete und Meilensteine gebildet?
Aus Zielen, Systembestand, Abhängigkeiten, Lieferobjekten, Tests und Abnahmebedingungen entsteht eine klare Reihenfolge. Jedes Paket bekommt einen nachvollziehbaren Umfang und eine sichtbare Verantwortungsgrenze.
Wie werden Fremdlizenzen und Drittanbieter behandelt?
Benötigte Lizenzen, laufende Kosten, Fremdsysteme und Abhängigkeiten werden vor dem Angebot ausgewiesen. Eine pauschale Förderfähigkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit von Drittanbietern wird nicht versprochen.
Welche Tests und Abnahmen sind möglich?
Der Testumfang richtet sich nach dem vereinbarten technischen Scope. Typisch sind Funktions-, Darstellungs-, Zugriffs- und Integrationsprüfungen sowie eine dokumentierte Abnahme. Sicherheits-, Rechts- oder Ergebnisgarantien entstehen daraus nicht.
Unterstützt mu digital beim Verwendungsnachweis?
mu digital kann die eigenen technischen Lieferungen, Tests, Abnahmen und Änderungen nachvollziehbar dokumentieren. Die formale Erstellung, rechtliche Prüfung und Einreichung des Verwendungsnachweises übernimmt mu digital nicht.
Wie werden sensible Bescheide oder Zugangsdaten übermittelt?
Nicht über das allgemeine Kontaktformular oder den Sales Assistant. Nach dem ersten Kontakt werden Umfang, Berechtigung und ein geeigneter sicherer Übertragungsweg vereinbart. Temporäre Zugänge werden auf den nötigen Scope begrenzt und nach Übergabe entfernt.
Wann kann die technische Umsetzung starten?
Der zulässige Vorhabenbeginn richtet sich nach Programm, Richtlinie und Bescheid. mu digital startet erst nach bestätigter Beauftragung, geklärten Zugängen und einer dokumentierten Freigabe durch das Unternehmen.
Wie schnell erhalte ich eine technische Einschätzung?
Bei vollständigen Unterlagen erhalten Sie in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen eine technische Ersteinschätzung, eine klare Leistungsabgrenzung und ein belastbares Umsetzungsangebot. Das ist keine Aussage zur Bearbeitungszeit einer Förderstelle.
Was kostet die technische Umsetzung?
Der Aufwand hängt von bewilligtem Scope, Systembestand, Daten, Abhängigkeiten, Testtiefe und Dokumentationsumfang ab. Nach der technischen Einordnung erhalten Sie ein individuelles Angebot; auf dieser Seite steht kein pauschaler Preis.