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Programm-Guide · 7. Einreichungsrunde

Seit 02.07.2026 geöffnet · Skizzenfrist 30.09.2026, 14:00 MESZ

Grüne Gründungen.NRW: Umweltwirtschaft, STEP und Prototypentwicklung zusammen prüfen.

Die siebte Einreichungsrunde ist bis 30.09.2026, 14:00 Uhr, geöffnet. Eine digitale Anwendung genügt nicht: Sie muss einem der acht Umweltwirtschaftsmärkte zugeordnet sein und die STEP-Schwelle für eine kritische Technologie oder Wertschöpfungskette erfüllen; ein positives Votum ist noch keine Förderzusage.

Ein grüner Nutzen allein reicht nicht. Die Projektidee muss zwei fachliche Tore passieren und daraus einen technisch prüfbaren Prototyp ableiten.

Tor 1Umweltwirtschaft
und
Tor 2STEP-Technologie

Erst die Verbindung trägt die Prototypprüfung.

Direkte Einordnung

Runde 7 ist offen – aber fachlich eng.

Die Runde läuft seit 02.07.2026. Frist, Fachprüfung, Einladung zum Vollantrag und späterer Bescheid bleiben getrennte Schritte; der Status wird vor der Skizzenfrist erneut manuell geprüft.

Umweltmarkt × STEP-Schwelle

Beide Begründungen müssen auf denselben Prototyp zeigen.

Die Matrix ist eine technische Vorbereitung, keine amtliche Förderfähigkeitsprüfung. Die zuständigen Stellen entscheiden.

01

Umweltwirtschaftsmarkt

Problem, Wirkung, Nutzergruppe und Prototyp müssen einem veröffentlichten Teilmarkt nachvollziehbar zugeordnet sein.

  • Umweltproblem konkret
  • Wirkmechanismus prüfbar
  • Teilmarkt begründet
02

Kritische STEP-Technologie

Die Lösung entwickelt, fertigt oder skaliert eine kritische Technologie oder stärkt ihre Wertschöpfungskette.

  • neues, wegbereitendes Element
  • erhebliches EU-Marktpotenzial
  • oder geringere strategische Abhängigkeit

Acht Umweltwirtschaftsmärkte

Der Teilmarkt ist keine Schmuckkategorie.

Er muss fachlich mit Problem, Technologie, Prototyp und erwarteter Umweltwirkung verbunden werden.

  1. 01

    Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung

  2. 02

    Energieeffizienz und Energieeinsparung

  3. 03

    Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft

  4. 04

    Umweltfreundliche Mobilität

  5. 05

    Wasserwirtschaft

  6. 06

    Minderungs- und Schutztechnologien

  7. 07

    Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft

  8. 08

    Umweltfreundliche Landwirtschaft

Digitale Technik im Doppeltor

Software kann Kern des Prototyps sein – aber nicht sein grünes Etikett.

Steuerungssoftware, Datenverarbeitung, Schnittstellen oder Apps sind nur dann belastbar, wenn ihre Funktion den Umweltmarkt und den STEP-Beitrag technisch trägt.

SteuerungssoftwareDatenflüsseSchnittstellenMesslogikPrototyp-UI

Prototyp-Evidenzkette

Vom technischen Ansatz zum nachvollziehbaren Lernschritt.

  1. 1

    Entwicklung

    Technische Hypothese, Architektur, Funktionen und Abgrenzung zum vorhandenen Stand dokumentieren.

  2. 2

    Fertigung

    Software, Hardwareanteile und Fremdleistungen als konkrete Lieferobjekte und Arbeitspakete planen.

  3. 3

    Erprobung

    Testfälle, Messgrößen, Versuchsaufbau und erwartete Nachweise vor der Umsetzung festlegen.

  4. 4

    Verfeinerung

    Ergebnisse auswerten, Änderungen nachvollziehbar versionieren und den nächsten Reifegrad begründen.

Amtliche Werte der 7. Runde

Förderrahmen und technisches Angebot bleiben getrennt.

Die folgenden Angaben sind Programmwerte aus dem verifizierten amtlichen Stand. Technische Leistungen von mu digital werden erst nach geklärtem Umfang individuell angeboten – ohne öffentlichen Pauschalpreis.

Gesamtzuwendung
Maximal 450.000 EUR Gesamtzuwendung; der Höchstbetrag mindert sich um andere Anlaufbeihilfen nach Artikel 22 AGVO.
Förderquoten
Maximal 90 Prozent für Kleinstunternehmen und nichtwirtschaftlich tätige Mitantragstellende; maximal 80 Prozent für Kleinunternehmen; Mitantragstellende erhalten zusammen höchstens ein Viertel der Gesamtzuwendung.
Mindestzuwendung
Mindestens 25.000 EUR Zuwendung je Teilnahmeberechtigtem.
Projektrahmen
Die Laufzeit sollte 20 Monate nicht überschreiten; Projektabschluss spätestens 2029-03-31.

Mögliche Kostenarten im Prototypscope

Die Kostenart allein macht eine Position noch nicht förderfähig.

  • Investitionen
  • Reisekosten
  • Personalkosten
  • Fremddienstleistungen
  • Innovationslabor

Entscheidend bleiben Projektbezug, Förderbekanntmachung, Richtlinie und späterer Bescheid. mu digital nimmt keine Anerkennungs- oder Förderfähigkeitsprüfung vor.

Unternehmen und Gründung

Jung, klein und projektbezogen organisiert.

Programmspezifische KKU-/Gründungsregeln; zum erwarteten Antrag regelmäßig höchstens fünf Jahre wirtschaftlich tätig oder eingetragen.

  • nicht börsennotiert
  • keine Gewinnausschüttung
  • keine Gründung durch Zusammenschluss

Mitantrag ist eine eigene Rolle

Nichtwirtschaftlich tätige Institutionen können im zulässigen Rahmen mitantragen. Ihre Arbeitspakete, Kosten und Nachweise bleiben eigenständig; zusammen erhalten sie höchstens ein Viertel der Gesamtzuwendung.

Zweistufiges Verfahren

Eine Empfehlung öffnet den Antrag – sie ersetzt keinen Bescheid.

  1. 01

    Skizze einreichen

    Teilmarkt, STEP-Bezug, Prototypziel, Wirkung, Arbeitspakete und Kosten müssen zusammenpassen.

  2. 02

    Fachlich begutachten lassen

    Ein unabhängiger Ausschuss bewertet die Skizze. Eine Empfehlung ist noch keine Bewilligung.

  3. 03

    Zum Vollantrag eingeladen werden

    Nur nach Förderempfehlung folgt das amtliche Antragsverfahren mit vollständigen Unterlagen.

  4. 04

    Bescheid oder Freigabe abwarten

    Projektbezogene Verträge und Leistungen starten erst, wenn der Beginn ausdrücklich zulässig ist.

  5. 05

    Technisch umsetzen und nachweisen

    Architektur, Prototyp, Tests, Änderungen, Kosten und Abnahme werden prüfbar dokumentiert.

Vorhabenbeginn schützen

Vorhaben darf mit Ausnahme von Vorplanungen und Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein; vor Beauftragung aktuelle EFRE-/Aufrufregeln prüfen. Im Zweifel gelten die aktuelle Förderbekanntmachung, die Richtlinie und der individuelle Bescheid – nicht diese Zusammenfassung.

Nachweiskette

Technik, Wirkung und Kosten gemeinsam dokumentieren.

Der konkrete Umfang folgt immer den amtlichen Unterlagen und dem späteren Bescheid. Die technische Vorbereitung kann diese Bausteine prüfbar strukturieren.

  • Zuordnung zu einem der acht Umweltwirtschaftsmärkte
  • Begründung des STEP-Beitrags und der kritischen Technologie
  • technischer Neuheits- oder Abhängigkeitsbezug
  • Prototypziel, Systemgrenzen und messbare Testkriterien
  • Arbeitsplan, Meilensteine, Rollen und Kostenstruktur
  • Unternehmens-, Gründungs-, KMU- und Partnernachweise
  • spätere Leistungs-, Zahlungs-, Monitoring- und Verwendungsnachweise

Klare Leistungsgrenzen

Technische Umsetzung ist keine Förderentscheidung.

Technisch möglich

  • Systemarchitektur und Prototyp-Scope
  • Software, Schnittstellen und Testaufbau
  • Arbeitspakete, Meilensteine und technische Kostenpositionen
  • Dokumentation, Änderungsnachweis und Abnahme

Nicht übernommen

  • Förder-, Rechts-, Steuer- oder Beihilfeberatung
  • STEP- oder Umweltwirtschaftsentscheidung
  • Antragstellung, Portal- oder Behördenvertretung
  • Garantie für Förderfähigkeit, Höhe, Bewilligung oder Auszahlung
  • IN.NRW-, MUNV-, PTJ- oder Förderpartnerstatus

Für den Erstkontakt genügen Ziel, Problem, grober technischer Ansatz und gewünschter Zeitrahmen. Bitte keine Skizzenentwürfe mit vertraulichen Details, Verträge, Finanzdaten, Portalzugänge, Passwörter oder andere sensible Förderunterlagen senden. Nach einer Beauftragung werden Übertragungsweg, Zugriffe, Aufbewahrung und Löschung separat vereinbart.

Rollen im Verfahren

Empfehlung, Antrag, Entscheidung und Technik sind getrennte Aufgaben.

Verantwortung je Rolle in der siebten Runde
RolleVerantwortung
Grüne Gründungträgt Projektidee, Angaben, Skizze, Antrag, Finanzierung und Nachweise
Mitantragstellende Institutionübernimmt den vereinbarten nichtwirtschaftlichen Projektanteil im zulässigen Rahmen
Begutachtungsausschussbewertet die Skizze und spricht eine fachliche Empfehlung aus
IN.NRW und Bewilligungsbehördeführen das weitere Verfahren; die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag
MUNVsetzt die Maßnahme als federführendes Landesministerium um
mu digitalstrukturiert ausschließlich Architektur, Prototyp, Schnittstellen, Tests und technische Dokumentation

Stand und manuelle Prüfung

Fristablauf löst keine automatische Statusänderung aus.

Verifiziert am 14.08.2026, 15:00 MESZ · nächste geplante Prüfung am 15.09.2026, 08:00 MESZ und nochmals unmittelbar vor der Skizzenfrist. Nach Fristablauf wird der veröffentlichte Status nicht automatisch fortgeschrieben. Eine spätere Runde erscheint erst nach neuer amtlicher Veröffentlichung.

Häufige Fragen

Grüne Gründungen.NRW ohne Förderversprechen einordnen.

Bis wann ist die siebte Runde geöffnet?

Die veröffentlichte Skizzenfrist endet am 30.09.2026, 14:00 MESZ. Der Status muss vor einer Einreichung nochmals direkt in den offiziellen Quellen geprüft werden.

Welche acht Umweltwirtschaftsmärkte zählen?

Die Runde nennt umweltfreundliche Energie, Energieeffizienz, Materialien und Ressourcen, umweltfreundliche Mobilität, Wasserwirtschaft, Minderungs- und Schutztechnologien, nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft sowie umweltfreundliche Landwirtschaft.

Was bedeutet das STEP-Doppeltor?

Das Vorhaben muss sowohl einem Umweltwirtschaftsmarkt zugeordnet sein als auch zur Entwicklung, Herstellung oder Skalierung einer kritischen STEP-Technologie beziehungsweise ihrer Wertschöpfungskette beitragen. Nur eines der beiden Merkmale genügt nicht.

Ist jede nachhaltige App oder Website geeignet?

Nein. Eine allgemeine Nachhaltigkeitswebsite oder beliebige grüne App erfüllt weder automatisch den Umweltwirtschaftsbezug noch die STEP-Schwelle. Digitale Technik muss innerhalb des engen Prototyp- und Technologiekontexts begründet werden.

Welche offiziellen Programmwerte gelten für Runde 7?

Maximal 450.000 EUR Gesamtzuwendung; der Höchstbetrag mindert sich um andere Anlaufbeihilfen nach Artikel 22 AGVO.; Maximal 90 Prozent für Kleinstunternehmen und nichtwirtschaftlich tätige Mitantragstellende; maximal 80 Prozent für Kleinunternehmen; Mitantragstellende erhalten zusammen höchstens ein Viertel der Gesamtzuwendung.; Mindestens 25.000 EUR Zuwendung je Teilnahmeberechtigtem. Das sind amtliche Programmwerte und keine Preise von mu digital.

Wer kann grundsätzlich teilnehmen?

Programmspezifische KKU-/Gründungsregeln; zum erwarteten Antrag regelmäßig höchstens fünf Jahre wirtschaftlich tätig oder eingetragen. Zusätzlich gelten unter anderem die programmspezifischen Grenzen zu Börsennotierung, Gewinnausschüttung und Gründung durch Zusammenschluss. Die offizielle Stelle prüft den Einzelfall.

Welche Rolle kann eine mitantragstellende Institution haben?

Eine nichtwirtschaftlich tätige Institution kann einen begrenzten eigenen Projektanteil übernehmen. Nach dem verifizierten Programmstand erhalten Mitantragstellende zusammen höchstens ein Viertel der Gesamtzuwendung; die konkrete Konstellation prüft die zuständige Stelle.

Ist ein positives Votum schon eine Förderzusage?

Nein. Die Empfehlung des Begutachtungsausschusses öffnet lediglich den Weg zum anschließenden Antragsverfahren. Erst der zuständige Bescheid entscheidet über eine Förderung.

Wann darf der technische Prototyp starten?

Vorhaben darf mit Ausnahme von Vorplanungen und Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein; vor Beauftragung aktuelle EFRE-/Aufrufregeln prüfen. Ein bindender Projektvertrag oder eine Leistung vor dem zulässigen Zeitpunkt kann schädlich sein.

Wie lang darf das Vorhaben laufen?

Die Laufzeit sollte 20 Monate nicht überschreiten; Projektabschluss spätestens 2029-03-31. Die 20 Monate sind eine Soll-Grenze; der 31.03.2029 ist der veröffentlichte späteste Projektabschluss.

Sind Markterschließung und Kundengewinnung förderfähig?

Eigenständige Markterschließungs- oder Kundengewinnungskosten außerhalb der Prototypentwicklung werden hier nicht als förderfähiger Scope dargestellt. Maßgeblich bleiben Förderbekanntmachung, Richtlinie und individueller Bescheid.

Welche Rolle übernimmt mu digital?

mu digital kann einen individuellen technischen Umfang für Systemarchitektur, Software, Schnittstellen, Prototyp, Tests und Dokumentation anbieten. Förder-, STEP-, Umweltwirtschafts-, Rechts- oder Steuerprüfung, Antragstellung, Portalvertretung und Bewilligungsentscheidung gehören nicht dazu.

Technischer Prototyp-Scope

Die Doppeltor-Idee in prüfbare Technik übersetzen.

Wir strukturieren Architektur, Arbeitspakete, Schnittstellen, Testlogik und Dokumentation – nach geklärtem Start und ohne Förder- oder STEP-Entscheidung.

Grünen Prototyp technisch strukturieren